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Bargeldverbot: In Riesenschritten im Anzug

"GOLDSTÜCK" vom 20. März 2014

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Die Initianten der Goldinitiative warnen seit Monaten: Auch das Finanzdepartement von Eveline Widmer-Schlumpf – getreue Vollstreckerin von Befehlen aus Brüssel und Washington – plant die schrittweise Einführung des Verbots von Bargeldverkehr in der Schweiz. Die Vorbereitungen laufen auf vollen Touren – allerdings hinter dem Rücken von Parlament und Stimmvolk.

Am 11. September 2001 erschütterten die Flugzeugeinschläge in die Türme des World Trade Centers in New York und ins Pentagon zu Washington die ganze Welt. Die schwer getroffenen USA lösten darauf den «Krieg gegen den Terror» aus. Ein wichtiges Element dieses Krieges bestand aus Massnahmen, welche Geldwäscherei mit dem Ziel der Terrorfinanzierung weltweit verunmöglichen sollten.

Rigide Unterbindung illegaler Geldströme war das Ziel, zu dem alle zivilisierten Staaten der Welt beitragen sollten. Auch die Schweiz schuf dazu neue Gesetze – ausgerichtet allerdings auf juristische und natürliche Personen, zu welchen wenigstens ein Anfangsverdacht hinsichtlich Verwicklung in terroristische Machenschaften bestehen musste.

Lust am Überwachen
Es folgten die Jahre, da die Überschuldung sowohl der USA als auch der meisten EU-Staaten der Kontrolle ihrer Regierungen entglitt. Entsprechend wuchs der Geldhunger der von ihren Schulden durchgeschüttelten Staats-verwaltungen. Und es kam, wie es einige von Anfang an befürchtet hatten: Die gegen Geldwäscherei geschaffenen Überwachungs-Mechanismen liessen die Geldgierigen in den von Staatsbankrotten bedrohten Regierungen zunehmend in Versuchung geraten, die Überwachung von Finanzströmen auch anderen Zielen als bloss dem Kampf gegen Terror finanzierende Geldwäscherei dienstbar zu machen.

Plötzlich wurde jeder, der über Vermögen verfügt und zu seinem Vermögen Anlage-Entscheide trifft, der Geldwäscherei verdächtigt. Und schon war der Vorwand geschaffen, jeden Vermögenden bezüglich seines Umgangs mit seinem Vermögen rund um die Uhr zu überwachen.

Und wo Vermögensanlagen ausser Landes getätigt wurden, riss der systematische Datenklau ein.

Bargeld gerät ins Visier
Der vor allem unter US-Kontrolle einsetzenden Überwachungsmanie entzogen sich allerdings alle bar getätigten Zahlungen. Also wurde auch der Bargeld-Verkehr ins Visier genommen: Bargeld-Zahlungen wurden in den USA, noch einschneidender in einer zunehmenden Zahl von EU-Staaten laufend erschwert. In Italien und Frankreich sind Bargeld-Zahlungen über tausend Euro bereits heute verboten.

Und in Deutschland befindet sich eine Gesetzgebung in Entstehung, die Banken auf Geheiss von Kontrollbehörden zwingen will, den Inhalt von Schrankfächern, die Kunden gemietet haben, jederzeit zu überprüfen und darüber – ohne dass der betroffene Kunde davon erfährt – den Behörden zu rapportieren. Banken haben heutzutage – vorbei an allen rechtsstaatlichen Grundsätzen – Schnüffelpolizei-Dienste wahrzunehmen im Auftrag staatlicher Stellen, die ihre Länder an den Rand von Staatspleiten manövriert haben.

Auch die Schweiz ist dabei
Die Schweiz unter der Fuchtel von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat sich bereits eingereiht in die aus Washington dirigierten Überwachungs-orgien. Brav segelt sie im Fahrwasser der Privatsphären-Zerstörer aus Brüssel und Washington.

Obwohl hierzulande gesetzlich vorgeschrieben ist, dass jedermann, jede Person, jede Firma, jede Amtsstelle eine Zahlung in Form bar ausgehändigter Franken in jeder Höhe entgegennehmen muss, wurde dem Ständerat soeben das Zugeständnis abgerungen, Bargeld-Zahlungen im Betrag von über 100‘000 Franken in der Schweiz zu verbieten. Dies mit Eveline Widmer-Schlumpfs bestechender, Ständeräte offenbar überzeugender Begründung, Barzahlungen in solcher Betragshöhe kämen ohnehin «praktisch nie» vor. Unsere «chambre de réflexion», umschmeichelt von Eveline Widmer-Schlumpf, schafft also ein Gesetz, weil das, was dieses Gesetz regeln soll, sozusagen nie vorkommt …

Bargeldverbot heisst im Klartext: Jede Zahlung, jeder Geldbezug, jede Überweisung muss über ein elektronisch geführtes, von Kontrollorganen jederzeit einsehbares Konto laufen. Der «gläserne Bürger» nach Orwellscher Voraussage wird in der Schweiz nach Eveline Widmer-Schlumpfs Willen Tatsache.

Durchtriebenes Spiel
Ihre Absicht ist durchsichtig: Eveline Widmer-Schlumpf bekämpft Bargeldzahlungen – also Zahlungsverkehr, der ihrer Kontrolle entzogen ist – als Prinzip. Mit der offenkundigen Absicht unterlegt, den Grenzbetrag, ab welchem das Verbot gilt, anschliessend Schritt für Schritt herabzusetzen. Als glühende Vertreterin der «institutionellen Einbindung» der Schweiz in Strukturen und Entscheidungsmechanismen der EU wird sie zu gegebener Zeit dazu kalt lächelnd «Harmonisierungsbedarf» zwecks Angleichung unserer Regeln an jene der EU geltend machen …

Dass sie, Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, das Bargeldverbot generell durchsetzen will, verrät eine von ihr mitzuverantwortende Anordnung, die vor kurzem klammheimlich, hinter dem Rücken von Parlament und Stimmvolk Tatsache geworden ist.

Lukas Reimanns Entdeckung
Dass sie entdeckt wurde, ist einzig dem St. Galler Nationalrat Lukas Reimann – einem der Hauptinitianten der Goldinitiative – zu verdanken.

Nationalrat Lukas Reimann wollte in der Fragestunde des 17. März vom Bundesrat wissen, ob es zutreffe, dass Postagenturen Bargeld-Einzahlungen von Postkunden nicht mehr anzunehmen bereit seien. Die bundesrätliche Antwort auf diese Frage von Lukas Reimann liess zumindest einige noch immer freiheitlichen Ideen verbundene Parlamentarier auf bürgerlicher Ratsseite buchstäblich von den Sitzen springen.

Die Antwort lautete wörtlich: «… Das Einzahlungsgeschäft ist eine Dienstleistung der Postfinance AG, die neu dem Bankengesetz unterstellt ist. Als Bedingung für die Bankenbewilligung hat die Finma verfügt, dass auf Bareinzahlungen in Agenturen zu verzichten ist. Sie hat dies mit den Schwierigkeiten bezüglich Beachtung und Einhaltung der geldwäscherei-relevanten Vorschriften begründet. Das Geldwäschereigesetz fordert, dass Kunden ohne Kontobeziehung identifiziert und alle Transaktionen auf Auffälligkeiten, z.B. aus einem Verbrechen stammende Vermögenswerte, überwacht werden. …»

So wird die Grossmutter, die ihrer weit weg lebenden Enkelin zu einem Prüfungserfolg eine Gratulationsspende via Postüberweisung zukommen lassen will, zur potenziellen Geldwäscherin, zur potenziellen Verbrecherin. Und schafft der Finanzministerin damit den Vorwand, jenes Gesetz zu umgehen, das jeden und jede in unserem Land verpflichtet, Bargeld in Schweizer Franken entgegenzunehmen.

Konsequenzen
Die Post schliesst derzeit bekanntlich Filiale um Filiale. In den Filialen wäre Bar-Einzahlung weiterhin gestattet. In den Ersatz-Agenturen, untergebracht z. B. in einem Verkaufsladen, sind sie verboten. Wer in «Agentur-beglückter» Gemeinde wohnt und trotzdem bar einzahlen will, muss – mit allenfalls viel Bargeld in der Tasche – die möglicherweise recht weite Reise zum nächst-gelegenen Postamt mit voller Dienstleistung auf sich nehmen.

Diejenigen, die leicht zu Überfallbeute kommen wollen, werden die «einträglichen Routen» – vielleicht auch von älteren Leuten zwangsläufig oft benutzt – wohl schon sehr bald sehr genau kennen. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf wird ihre Hände zum sich dort abzeichnenden Geschehen zweifellos in Unschuld zu waschen wissen.

Ausländische Stimmen
Interessant in diesem Zusammenhang: Aus Mails und Briefen ist regelmässig zu erfahren, welches Interesse politisch interessierte Ausländer der Goldinitiative entgegenbringen. Auffällig oft richten sie die Anregung an die Initianten, das nur Schweizer Stimmbürgern zur Verfügung stehende Initiativrecht doch auch zu nutzen für eine weitere Initiative. Eine Initiative, welche jeder Person das in die Verfassung zu verankernde Recht sichert, Gold frei zu besitzen, frei zu kaufen oder zu verkaufen.

Im Rahmen des internationalen Feldzugs Autokratie-süchtiger Behörden gegen den Bargeldverkehr müsse – so wird diese Anregung regelmässig begründet – auch mit dem Erlass eines Verbots von privatem Goldbesitz gerechnet werden. Je versessener Regierungen auf totale Vermögenskontrolle zulasten ihrer Untertanen seien, desto gefährdeter sei auch privater Goldbesitz.

Angriff auf den Goldbesitz?

Folgt dem Feldzug gegen das Bargeld also bald auch der Feldzug gegen den privaten Goldbesitz? Wird solch weitere Einschränkung der Privatsphäre (die USA kannten sie im 20. Jahrhundert während rund fünfzig Jahren) im Ausland durchgesetzt, dürften gleiche Schritte – EU-konforme «Harmonisierung» beschwörend – wohl auch in der Schweiz folgen.

Befürchtungen und Zusammenhänge, die mit den Forderungen der Goldinitiative zwar nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen. In indirektem aber schon.

Die Schweiz steht auch mit der Goldinitiative vor der entscheidenden Frage: Wollen wir unserem Land eine eigenständige, der Selbstbestimmung der Schweizerinnen und Schweizer unterstehende Währung mit solidem Fundament bewahren – einen stabilen Schweizer Franken also mit respektablem Goldanteil in den Nationalbank-Reserven als Fundament. Oder wollen wir uns währungspolitisch vollends ins Schlepptau geldgieriger, bankrottverschuldender EU-Behörden und EU-Funktionäre begeben?

Goldstück


Der Newsletter «Goldstück» wird herausgegeben vom Komitee «Ja zur Goldinitiative – Rettet unser Schweizer Gold», Postfach 23, 8416 Flaach
www.goldinitiative.ch – info@gesunde-waehrung.ch

Autor der heutigen Ausgabe: Ulrich Schlüer, alt Nationalrat