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14. August 2009

Nationalrat Luzi Stamm hat am 3. Oktober 2008 folgende Parlamentarische Initiative eingereicht:

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 99 der Bundesverfassung ist im geeigneten Absatz in folgendem Sinne zu ergänzen: Bei einer Erhöhung der Währungsreserven ist der Goldanteil mindestens beizubehalten.

Begründung

In den letzten Jahren wurden von den ehemals 2600 Tonnen Gold der Nationalbank vorerst 1300 Tonnen und in der Folge noch einmal 250 Tonnen verkauft, sodass zurzeit nur noch wenig mehr als 1000 Tonnen an Goldwährungsreserven übrig bleiben.

Zurzeit erklären die Vertreter der Nationalbank sowie die massgebenden Politiker (inklusive Bundesrat), es werde kein weiteres Gold verkauft. Im Parlament wurden auch entsprechende Fragen gestellt und Vorstösse eingereicht (z. B. die Frage 07.5267 von Nationalrat Kunz und die parlamentarische Initiative 08.404), um den Bestand des Goldes zu sichern. Ebenso wird zurzeit erklärt, dass die Währungsreserven der Nationalbank erhöht werden sollen. Entsprechende parlamentarische Vorstösse sind auch hier eingereicht worden (z. B. am 3. Oktober 2008 die parlamentarische Initiative 08.470 der SVP-Fraktion).

Das alles ändert nichts daran, dass der Goldbestand der Nationalbank nicht gesichert ist. Schon in wenigen Jahren können sich alle heutigen mündlichen Zusicherungen als unverlässlich erweisen. Es ist deshalb in der Verfassung festzuhalten, dass nicht nur der Goldbestand bewahrt wird, sondern dass auch der Goldbestand wieder angemessen erhöht wird, wenn die Währungsreserven erhöht werden. Die Währungsreserven sind in Relation zu Umfang und Risiko der Finanzplatztransaktionen schrittweise zu erhöhen. Der Goldanteil an den Währungsreserven ist dabei mindestens beizubehalten, ohne dass der Nationalbank politisch irgendein verbindlicher Mechanismus vorgeschrieben wird, wie sie dieses Ziel erreichen soll.