Der Souverän wurde übergangen

Nationalbankgold ist Volksvermögen

"GOLDSTÜCK" vom 17. Oktober 2013

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Das Nationalbankgold ist nicht einfach Eigentum der Nationalbank. Es wurde der Nationalbank zur Verwaltung anvertraut. In Tat und Wahrheit ist es Volksvermögen – Ergebnis des Fleisses, der Leistungsbereitschaft, des Erfindergeists, also der Tüchtigkeit der gesamten Bevölkerung.

Als vor gut zehn Jahren rund sechzig Prozent der Goldreserven (schliesslich 1560 von 2600 Tonnen) zu denkbar schlechtem Preis verkauft wurden, geschah dies über die Köpfe der Bevölkerung hinweg. Das Volk, dessen Volksvermögen viel zu billig weggegeben wurde, wurde nicht gefragt; es war war am Entscheid nicht beteiligt.

Goldverkäufe ohne Zustimmung der Eigentümer
Es gab damals zwar Volksabstimmungen – aber diese betrafen nie die Frage, ob Gold verkauft werden dürfe oder nicht. Zur Abstimmung gelangten nur Vorschläge, wie der Erlös aus Goldverkäufen verteilt oder verwendet werden soll, nicht aber der Verkauf als solcher.

Auch das Parlament hat damals nie über Goldverkäufe abgestimmt. Allerdings muss es sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es die gesetzlichen Möglichkeiten zum Goldverkauf erleichtert hat, wobei die meisten Parlamentarierinnen und Parlamentarier damals irregeführt wurden und kaum merkten bzw. merken konnten, was für Auswirkungen gewisse Revisionsvorschläge zeitigen würden.

Die Goldverkäufe wurden immer in kleinstem Kreis abgesprochen und entschieden. Das war auch bei den Plänen zur sogenannten «Solidaritätsstiftung» so: Die damalige ldee, dafür Gold im Wert von sieben Milliarden Franken zu verkaufen, wurde vom seinerzeitigen Nationalbank-Direktor Hans Meyer dem damaligen Bundesrat Kaspar Villiger «auf einem Waldspaziergang» mundgerecht gemacht.

Die heute geltende Regelung zum Umgang mit dem Nationalbankgold ist ebenso einfach wie besorgniserregend: Die drei Mitglieder des Nationalbankdirektoriums können völlig im Alleingang beschliessen, ob und wieviel Gold verkauft wird. Sie brauchen dazu nicht einmal grünes Licht vom Bundesrat.

«Goldsegen» trotz Verkäufen?
Am 1. Januar 2000 trat die neue Schweizer Bundesverfassung in Kraft. Auch wenn vor der damaligen Verfassungsabstimmung der Bevölkerung nichts dergleichen mitgeteilt worden ist, wird heute geltend gemacht, mit der neuen Verfassung sei die Golddeckung des Schweizer Frankens aufgehoben worden.

Kaum war diese neue Verfassung in Kraft, begannen die massiven Goldverkäufe; mit der Begründung, die Nationalbank habe grosse Gewinne erzielt. Die Neue Zürcher Zeitung schrieb am 5. Januar 2001 euphorisch: «Goldsegen für die Nationalbank: 25,4 Milliarden Franken Netto-Aufwertungsgewinn».

«Goldsegen»? Die Nationalbank hatte dafür kein einziges Gramm zusätzliches Gold erhalten! Sie hatte ihr Gold nur neu bewertet: Vom bisher gesetzlich fix vorgeschriebenen Umrechnungs-Wert von Fr.4595.74 pro Kilogramm wurde das Gold in den Nationalbank-Büchern auf den damaligen Marktpreis hinaufkorrigiert, der in jenem Moment Fr. 15391.00 pro Kilogramm betrug. Indem das Gold – man denkt an einen «Buchhaltertrick» – von einem Tag auf den andern zu viel höherem Preis eingebucht wurde, wurde schlagartig angeblich «nicht mehr benötigtes, überschüssiges Gold» geschaffen, womit die Verkäufe anschliessend gerechtfertigt wurden.

Indem kurzerhand via Wert statt via Gewicht argumentiert wurde, wurde der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut. Wer die Statistik nur oberflächlich liest, erkennt nicht, dass für ein positives Ergebnis die Goldmenge sogar sinken kann, wenn der Buchwert des Goldes gleichzeitig steigt, das Total aus «Menge mal Preis» also höher sein kann. So kann für Oberflächliche bei steigenden Goldpreisen von «Goldsegen» geschwärmt werden, selbst wenn tatsächlich Gold verkauft wird.

Der Newsletter «Goldstück» wird herausgegeben vom Komitee «Ja zur Goldinitiative – Rettet unser Schweizer Gold», Postfach 23, 8416 Flaach
www.goldinitiative.chinfo@gesunde-waehrung.ch

Autor der heutigen Ausgabe:
Luzi Stamm, Nationalrat


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