GOLDSTÜCK

 MANIFEST

 BERICHTE

 REFERATE

 INFORMATIONEN

 ÜBER UNS

 LINKS

 SPENDEN

Allgemein:

Startseite

Kontakt

Impressum

Sitemap

14. August 2009

Nationalrat Luzi Stamm hat am 3. Oktober 2008 folgende Parlamentarische Initiative eingereicht:

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 99 Absatz 3 der Bundesverfassung sei folgendermassen zu ergänzen:

"... wird in Gold gehalten. Die Goldreserven sind unverkäuflich."

Begründung

Die Währungsreserven der Schweiz betragen gegenwärtig rund 80 Milliarden Franken. Der Goldanteil daran beträgt weniger als einen Drittel.

Mit Blick auf die Transaktionen auf den Finanzmärkten und den internationalen Abschreibungsbedarf als Folge unsolider Spekulationsgeschäfte (weltweit gegenwärtig auf etwa 1500 Milliarden Dollar geschätzt) sind Währungsreserven von 80 Milliarden als klein einzustufen. Allein in der Schweiz vermelden Grossbanken einen Abschreibungsbedarf, der 50 Milliarden Franken übersteigt.

Von der Erschütterung der Finanzmärkte ist die Stabilität der Währungen direkt betroffen. Zu deren Schutz sind grössere Währungsreserven als heute erforderlich. Auch wenn der effektive Wert des Goldes als Teil der Währungsreserven schwer einschätzbar ist, bilden die Goldreserven der Nationalbank ein besonderes Vertrauensfundament, das für die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz unverzichtbar ist. Die Zeiten, in denen man noch von "überflüssigen Goldreserven" sprach, sind vorbei. Die noch vorhandenen Goldreserven müssen deshalb für unverkäuflich erklärt werden.

Jede Verwertung der Goldreserven kann das Fundament des Schweizerfrankens nur untergraben. Das Gold muss zum "Notvorrat" bzw. zur "Schatztruhe" erklärt werden, die als unantastbare Reserve ausserhalb der Bilanz der SNB steht. Nur diese physische Reserve - nicht der Tageswert des Goldes - ist entscheidend. Nur als generell unverkäuflich deklariertes Gold wird im entscheidenden Moment den Franken tatsächlich stützen. Jede Verwässerung der Unverkäuflichkeit wird auch am Vertrauen in den Schweizerfranken rütteln. Allein in Anbetracht der Tatsache, dass allein die CS und die UBS Sichtguthaben von rund 3000 Milliarden Franken haben dürften, muss an der Politik der strikten Unverkäuflichkeit von Gold festgehalten werden, bis die Relation zwischen den Risiken auf den Finanzmärkten und den Währungsreserven wieder als einigermassen gesund eingestuft werden kann.